Werden Online-Unterweisungen von Berufsgenossenschaften akzeptiert?

Die Vermittlung von Unterweisungsinhalten über elektronische Medien (E-Learning-Unterweisungen, Online-Unterweisungen) wird explizit in der DGUV-Regel 100-001 genannt.

In unterschiedlichen Publikationen der DGUV und Berufsgenossenschaften werden die Vorteile und Anforderungskriterien weiter konkretisiert.

Vorteile von Online-Unterweisungen

In der DGUV Information 211-055 (bisher BGI 527), Kapitel 8 „Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln“, heißt es beispielsweise:

Es besteht die Möglichkeit, Unterweisungsinhalte in Modulen anzubieten und dabei gezielt Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.

Gleichzeitig werden integrierte Lernerfolgskontrollen durchgeführt.

Als weiterer Vorteil ergibt sich eine flexible Wahl von Ort und Zeit der Unterweisung für die Mitarbeiter.

Anforderungen an Online-Unterweisungen

Als Anforderungskriterien an Online-Unterweisungen werden in den DGUV- und BG-Publikation u. a.

  • arbeitsplatzspezifische Inhalte,
  • Verständnisprüfungen,
  • eine intuitive, sichere und leichte Bedienbarkeit,
  • eine lernpsychologische und lerndidaktische Erprobung
  • sowie rechtssichere Dokumentationen und Unterweisungsnachweise

gefordert.

capitoo erfüllt alle Anforderungen an Qualität und Rechtssicherheit von Online-Unterweisungen

Die webbasierten Online-Unterweisungen von capitoo erfüllen alle geforderten und viele optionale Anforderungskriterien der DGUV und Berufsgenossenschaften.

Eine detaillierte Auflistung aller Anforderungskriterien der DGUV und Berufsgenossenschaften an Online-Unterweisungen finden Sie unter nachfolgendem Link:

Sind die BG-Anforderungen an Online-Unterweisungen erfüllt?

Online-Arbeitsschutz-Unterweisung Büro

Online-Unterweisung Arbeitsschutz