Im betrieblichen Sprachgebrauch werden die Begriffe oft vermischt bzw. synonym verwendet, insbesondere im rechtlichen Sinne gibt es jedoch einen relevanten Unterschied zwischen Unterweisung und Einweisung.
Unterweisung
Als „Unterweisung“ werden die von jedem Arbeitgeber gesetzlich geforderten Mitarbeiterschulungen im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz bezeichnet. In Unterweisungen werden den Mitarbeitern die Kenntnisse und Fertigkeiten zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit vermittelt. Der Begriff „Unterweisung“ wird im Wortlaut in Gesetzen (z. B. §12 Abs. 1 ArbSchG) und rechtsverbindlichen Vorschriften (z. B. § 4 DGUV Vorschrift 1, vormals BGV A1) verwendet.
Unterschied zur Einweisung
Der Begriff „Einweisung“ wird nicht im Wortlaut in Gesetzen oder rechtsverbindlichen Vorschriften verwendet. Die Einweisung ist jedoch Bestandteil der Unterweisung und gehört somit zwingend zum Arbeitsschutz dazu. Als Einweisung wird der Bestandteil der Unterweisung bezeichnet, der am konkreten Arbeitsplatz stattfindet (z. B. Einweisung in die sicherheitsgerechte Bedienung einer bestimmten Maschine).
Unterschied zwischen Unterweisung und Einweisung am Beispiel einen Maschinen-Sicherheitsunterweisung
Unterweisungszeit und -kosten sparen
Um Zeit und Kosten zu sparen, können bis auf die praktische Einweisung am Arbeitsplatz alle Bestandteile der Unterweisungen auch mit elektronischen Hilfsmitteln (z. B. online am PC oder auch mit Smartphone) durchgeführt werden. capitoo bietet Ihnen dazu alle Unterweisungsthemen und -inhalte als rechtssichere Online-Unterweisungen inklusive Dokumentation. In kürzester Zeit unterweisen Sie alle Mitarbeiter in den geltenden Sicherheitsregeln. Die Inhalte der Online-Unterweisungen und die Unterweisungsdokumentation entsprechen exakt den gesetzlichen Anforderungen und rechtsverbindlichen Vorschriften der DGUV bzw. der Berufsgenossenschaften.