Warum ist eine Mitarbeiterunterweisung so wichtig?

Ganz einfach: Das Gesetz verlangt es so. Ihr Unternehmen ist beispielsweise gemäß DGUV-Vorschrift 1 § 4 (ehemals BGV A1) und ArbSchG § 12 gesetzlich verpflichtet, alle Beschäftigten mindestens einmal im Arbeitsschutz zu unterweisen. Für Sie und Ihre Unternehmensführung bedeutet das: Jeder einzelne Mitarbeiter, der nicht unterwiesen wurde, stellt ein unternehmerisches Risiko dar.

Was, wenn nicht unterwiesen wird?

  • Verunglückt ein nicht unterwiesener Mitarbeiter, drohen Ihrem Unternehmen zivilrechtliche Konsequenzen in Form von Regressansprüchen der Berufsgenossenschaft.
  • Bei Erfüllung der Tatbestände „fahrlässige Körperverletzung“ oder „Tötung“ drohen gar strafrechtliche Konsequenzen.
  • In puncto Datenschutz drohen Ihrem Unternehmen Bußgelder i.H.v. 20 Mio. € oder von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes bei Datenschutzverstößen.
  • Durch vernachlässigten Datenschutz haben geschädigte Personen Ansprüche auf Schadensersatz gegen Ihr Unternehmen.
  • Datenschutzskandale haben schwerwiegende Reputationsverluste zur Folge.
Siehe auch:
 

Unsere Unterweisungsthemen: