Ganz einfach: Das Gesetz verlangt es so. Ihr Unternehmen ist beispielsweise gemäß DGUV-Vorschrift 1 § 4 (ehemals BGV A1) und ArbSchG § 12 gesetzlich verpflichtet, alle Beschäftigten mindestens einmal im Arbeitsschutz zu unterweisen. Für Sie und Ihre Unternehmensführung bedeutet das: Jeder einzelne Mitarbeiter, der nicht unterwiesen wurde, stellt ein unternehmerisches Risiko dar.
Was, wenn nicht unterwiesen wird?
- Verunglückt ein nicht unterwiesener Mitarbeiter, drohen Ihrem Unternehmen zivilrechtliche Konsequenzen in Form von Regressansprüchen der Berufsgenossenschaft.
- Bei Erfüllung der Tatbestände „fahrlässige Körperverletzung“ oder „Tötung“ drohen gar strafrechtliche Konsequenzen.
- In puncto Datenschutz drohen Ihrem Unternehmen Bußgelder i.H.v. 20 Mio. € oder von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes bei Datenschutzverstößen.
- Durch vernachlässigten Datenschutz haben geschädigte Personen Ansprüche auf Schadensersatz gegen Ihr Unternehmen.
- Datenschutzskandale haben schwerwiegende Reputationsverluste zur Folge.
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