Die capitoo Zahl der Woche beschäftigt sich dieses Mal mit dem Thema Datenschutz. Nach Inkrafttreten der DSGVO war man darauf gespannt, wie die Aufsichtsbehörden etwaige Verstöße bestrafen. Die große Welle an Bußgeldern blieb aus, aber es gab einige prominente Fälle.

Zuletzt wurde eine Strafe von 50.000 Euro verhängt, so unsere Zahl der Woche. Die Strafe muss eine Bank wegen Verstößen gegen den Datenschutz zahlen. Das berichtet Der Tagespiegel. „Ein Bußgeld betrug 50.000 Euro und betraf die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten ehemaliger Kundinnen und Kunden durch eine Bank“, sagte die zuständige Behörde ohne den Namen der betroffenen Bank zu erwähnen. Laut Angaben des Fachdienstes „Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI“ handelt es sich dabei um die Onlinebank N26.

Das Berliner Start-Up N26 soll Daten von Ex-Kunden in Form einer „schwarzen Liste“ gespeichert haben. Dies ist in der Regel aber nur bei Kunden erlaubt, die unter Geldwäscheverdacht stehen. Die Folge: die betroffenen Kunden auf der „schwarzen Liste“ der App-Bank konnten keine neuen Konten eröffnen. Laut N26 wurde dieses Problem inzwischen behoben.

Die Finanzaufsicht BaFin hat darüber hinaus Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorfinanzierung festgestellt und fordert Maßnahmen, so „Der Tagesspiegel“. Dazu zählen unter anderem eine erneute Identifizierung von Bestandskunden, die schriftliche Beschreibung der Prozesse und Arbeitsabläufe sowie eine Kontrolle verdächtiger Transaktionen.

Mit einer Bewertung von 2,7 Milliarden Dollar gehört die Smartphone-Bank zu den teuersten Start-Ups deutschlandweit. Laut Informationen von N26 hat die Bank momentan über 2,4 Millionen Kunden und ist in 24 europäischen Märkten aktiv.

Die Berliner Bank verspicht Verbesserung. Bis Ende des Jahres will die Bank mehr Personal einstellen. Sie habe zudem die erforderlichen Maßnahmen und Fristen mit der Finanzaufsicht abgestimmt.

 

Quelle: Tagesspiegel

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