Die elektronische Patientenakte soll im im Januar 2021 offiziell eingeführt werden. Dabei wird die Akte „eine entscheidende technische Einschränkung haben“, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Die Patienten können zum Start nicht individuell bestimmen, welche ihrer vertraulichen Informationen einsichtbar sind und welche nicht. Der Datenschutz bleibt – vorerst – auf der Strecke.
Die elektronische Patientenakte wird kommen. Soviel steht fest. Allerdings wird es zu Beginn erhebliche technische Einschränkungen geben, die vor allem den Datenschutz betreffen. Der Patient kann bei Einführung der digitalen Akte nicht auswählen, welche seiner persönlichen Daten für welchen Empfänger einsehbar sind. Aufgrund dessen könnte zum Beispiel ein Physiotherapeut, der nur einen Zugriff auf die Daten eines Orthopäden braucht, auch Zugang zu anderen sensiblen Informationen haben. Oder einem Apotheker ist es möglich, Informationen über den psychischen Zustand und die Therapien seines Kunden zu erhalten. Dies sind nur einzelne Beispiele, die aber so tatsächlich in der Praxis auftauchen können.
Der vorläufige Verzicht auf elementare datenschutztechnische Eigenschaften kann sich negativ auf die Akzeptanz unter den Patienten und Ärzten auswirken. Das glaubt die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink.
Datenschutz wird nachgeliefert
Da hilft es auch nicht, dass laut Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) die Funktion nachgelagert kommen soll. Eine „differenzierte Rechtevergabe soll in Folgestufen umgesetzt werden“, so die für die Entwicklung der Akte verantwortliche Gesellschaft. Die Entscheidung, wann die Versicherten die elektronische Akte individuell festlegen können, liegt in den Händen der Gesellschafter der „Gematik“. Zu den Gesellschaftern gehört laut SZ seit kurzem auch das Bundesgesundheitsministerium.
Die Vertreter der Gematik begründen die Schwachstellen in der technologischen Entwicklung mit dem Zeitdruck, unter dem sie stehen. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte ihnen eine kurze Frist für die Umsetzung des Projekts gesetzt. Daher hat die Gesellschaft entschieden, „die Patientenakte Anfang 2021 erst einmal einzuführen und dann die Rechte für Patienten nachzuliefern.“
Spahn weist Kritik zurück
Mittlerweile hat der Gesundheitsminister die Kritik an der Patientenakte zurückgewiesen. „Der Datenschutz ist nicht löchrig. Der Patient entscheidet selbst, welcher Arzt Einblick in seine Patientenakte hat“, sagte Spahn. Es stimme zwar, dass die persönliche Einstellung der Daten anfänglich nicht möglich sein wird, aber der „Patient entscheide immer selbst, ob ein Arzt überhaupt Einblick in die Akte bekomme und welche Daten darin gespeichert würden.“
Quellen:
Süddeutsche Zeitung
Spiegel Online
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