Was ist der Unterschied zwischen „Verfahrensanweisung“, „Betriebsanweisung“ und „Arbeitsanweisung“?

Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen sind Dokumente, die inhaltliche Grundlagen und/oder Bestandteile von Unterweisungen sein können.

Verfahrensanweisungen

Verfahrensanweisungen sind arbeitsplatzübergreifende Regelungen zur Umsetzung von externen und internen Normen im Unternehmen (z. B. Umwelt, Qualität und Sicherheit). Verfahrensanweisungen werden durch Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen für einzelne Arbeitsplätze konkretisiert.

Arbeitsanweisungen

Arbeitsanweisungen regeln detailliert die einheitliche Durchführung von Arbeitsaufgaben und Arbeitsschritten. Das Ziel von Arbeitsanweisungen ist die effektive und effiziente Durchführung von Arbeitsaufgaben und -schritten, die Verringerung der Fehlerquote sowie die Sicherung der Qualität und Arbeitssicherheit.

Betriebsanweisungen

Der Begriff „Betriebsanweisung“ wird in gesetzlichen Vorschriften verwendet (z. B §§ 4, 9, 12 ArbSchG, § 9 BetrSichV, DGUV-Vorschrift 1, § 14 GefStoffV). Die Erstellung ist Pflicht des Unternehmers. Betriebsanweisungen regeln den Umgang mit bestimmten technischen Anlagen (z. B. Maschinen), Fahrzeugen (z. B. Gabelstapler) oder Stoffen (z. B. Gefahrstoffe, biologische Stoffe), um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Auch für Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe mit Risikopotenzial müssen Betriebsanweisungen erstellt werden. Betriebsanweisungen sind schriftlich, in verständlicher Sprache sowie in prägnanter und strukturierter Form zu verfassen. Muster-Betriebsanweisungen werden durch die Berufsgenossenschaften zur Verfügung gestellt. Betriebsanweisungen müssen bekannt gemacht und für Mitarbeiter jederzeit zugänglich ausgelegt oder ausgehängt werden.

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