Muss der Betriebsrat zustimmen, wenn ich meine Mitarbeiter zu bestimmten Schulungen verpflichte und die Schulungen online durchführe?

Grundsätzlich gibt das Mitbestimmungsrecht dem Betriebsrat das Recht, bei der Durchführung einer Bildungsmaßnahme mitzusprechen (§ 98 Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 BetrVG).

Das gilt insbesondere auch dann, wenn eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle mit Hilfe technischer Vorkehrungen erfolgt (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

capitoo senkt die Zustimmungshürde deshalb auf ein niedriges Niveau, weil Informationen nur in minimalem Umfang gesammelt und ausgewertet werden.

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