Grundsätzlich gibt das Mitbestimmungsrecht dem Betriebsrat das Recht, bei der Durchführung einer Bildungsmaßnahme mitzusprechen (§ 98 Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 BetrVG).
Das gilt insbesondere auch dann, wenn eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle mit Hilfe technischer Vorkehrungen erfolgt (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
capitoo senkt die Zustimmungshürde deshalb auf ein niedriges Niveau, weil Informationen nur in minimalem Umfang gesammelt und ausgewertet werden.