In welchen Arbeitsschutz-Themen müssen Mitarbeiter unterwiesen werden?

Eine allgemeine Aussage, zu welchen Themen im Bereich Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter unterweisen muss, ist nicht möglich und auch nicht in Gesetzen oder Vorschriften festgelegt.

Gefährdungsbeurteilung

Die Unterweisungsthemen ergeben sich jeweils aus der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG und § 3 DGUV Vorschrift 1, vormals BGV A1). In der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber systematisch die Gefährdungen ermitteln, denen die Beschäftigten bei ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Die Gefahren sowie sicherheits- und gesundheitsfördernde Verhaltensregeln bilden die Inhalte der Unterweisungen.

Unterweisungsarten

Die Sicherheitsunterweisungen können sich auf Tätigkeiten, Arbeits- und Hilfsmittel sowie Orte beziehen. Die Inhalte der Unterweisung können allgemeingültig, betriebs- oder arbeitsplatzspezifisch sein.

Allgemeine und spezielle Themen von Unterweisungen sind u. a.:

  • Vorbeugender Brandschutz / Verhalten im Brandfall
  • Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe
  • Hygiene, Hautschutz und Hautpflege
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Gefahrstoffe
  • Gefahrguttransport
  • Maschinen
  • Suchtmittel am Arbeitsplatz (Medikamente, Drogen, Alkohol)
  • Flurförderfahrzeuge / Gabelstapler
  • Heben und Tragen
  • Lärm
Strikte gesetzliche Vorgaben beachten!

Die Gesetze und rechtsverbindlichen Vorschriften machen strikte Vorgaben zu der inhaltlichen Gestaltung von Unterweisungen. capitoo bietet Ihnen alle Unterweisungsthemen und -inhalte als rechtssichere Online-Unterweisungen inklusive Dokumentation an:

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