Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hat 2018 ein einheitliches Datenschutzrecht in der gesamten Europäischen Union etabliert. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen oder Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten und Datensicherheit gewährleisten müssen. Das sind nahezu alle tätigen Unternehmen.
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hängt dabei von jedem einzelnen Mitarbeiter ab. Denn hier passieren die meisten Verstöße, die Sie im Ernstfall viel Geld kosten können. – Auch wenn sie aus Unwissenheit entstehen.