Die Unfallkassen werten einen Unfall im Home Office nicht zwingend als Arbeitsunfall. Sobald ein Arbeitnehmer von zu Hause arbeitet, bleiben viele Fragen bezüglich des Versicherungsschutzes in den eigenen vier Wänden ungeklärt.
Gibt es eine klare Grenze zwischen privatem Lebensbereich und Arbeitsplatz beim Arbeiten im Home-Office? Viele Fragen, vor allem in Bezug auf die Unfallversicherung bleiben noch offen. Zählt ein Unfall, der sich während der Arbeitszeit im Home-Office ereignet, als Arbeitsunfall? Die Süddeutsche Zeitung ist dieser Frage nachgegangen.
So berichtet die Zeitung von einer Arbeitnehmerin, die von Zuhause aus im Dachgeschoss ihres Hauses gearbeitet hat und dort verunglückte. Die Beschäftigte litt an einer chronischen Lungenerkrankung (CODP) und sollte aus diesem Grund viel Wasser zu sich nehmen. Als sie sich auf dem Weg in die Küche machte, um eine neue Flasche zu holen rutschte sie auf der Treppe aus. Dabei brach sie sich den linken Fuß.
Die Unfallkasse erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Die Begründung: Das Wasserholen weise keinen konkreten Bezug zu ihrer ausgeübten, beruflichen Tätigkeit auf.
Die Unterscheidung zwischen privat und veruflich ist schwierig
Aber wann ist ein Mitarbeiter privat und wann beruflich unterwegs in den eigenen vier Wänden? Wichtig ist hierbei laut Stefan Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig, dass die „Handlungstendenz objektivierbar sein muss, sich also anhand der äußeren Umstände belegen lässt.“ Es muss also ein klarer beruflicher Grund für das Handeln erkennbar sein, bei dem der Unfall geschieht.
Dieser objektive Fall lag bei einem Arbeitnehmer nicht vor, der im fünften Stock wohnte und im ersten Stock arbeitete. Der Mitarbeiter stürzte nachts auf der Treppe, als er seinen Angaben nach die Serveranlage im Keller kontrollieren wollte. Hier konnte das Bundessozialgericht nicht objektiv bewertet, ob dies wirklich der Fall oder ein anderer grund für den Weg in den Keller vorlag. In diesem Fall steht also die Aussage des Arbeitnehmers gegen die des Gerichts – zu Ungunsten des Verunglückten.
Die Frage, inwiefern also das Arbeiten im Home Office versicherungstechnisch geschützt ist, bleibt diffus. Ein Dilemma, erfährt diese Art des Arbeitens immer mehr an Zuspruch innerhalb der Unternehmen und Belegschaften.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/karriere/home-office-unfall-versicherung-1.4493969
Antworten auf die Fragen welche Unfälle im Home-Office zu Arbeitsunfällen zählen und welche Arbeitswege versichert sind, finden Sie in unserer Mitarbeiter-Unterweisung „Arbeitsschutz im Home-Office“.
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