Der Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) ist unerlässlich für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und der Gesundheit der Mitarbeiter. Bei der Herstellung von PSA kommen immer öfter auch smarte Technologien zum Einsatz. Die Integration digitaler Funktionen in die Persönliche Schutzausrüstung schafft neue Möglichkeiten, wirft aber auch Fragen vor allem in Bezug auf den Datenschutz auf, berichtet das Magazin für Führungskräfte „topeins“.
Ein Beispiel: Eine Feuerwehrfrau, die im brennenden Haus Menschen retten soll. Ihre Schutzausrüstung verfügt über ein Tool, das ihre Körpertemperatur und Körperfunktionen misst. Die erhöhte Temperatur und der hohe Puls weisen auf ein Problem im Körper hin. Obwohl der Einsatzleiter den gesundheitlichen guten Zustand der Frau kennt, ist er beunruhigt. Soll ihr Einsatz deswegen abgebrochen werden?
Das Beispiel veranschauliche die Unterschiede zwischen der digitalen Persönlichen Schutzausrüstung und herkömmlichen Schutzausrüstungen: „Eine smarte PSA leistet mehr. Sie überwacht beispielsweise das Herz-Kreislauf-System und warnt vor Überlastungen – wie bereits bei einigen Feuerwehren im Einsatz“, äußert sich der Leiter des DGUV-Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen Prof. Frank Werner. Die von der smarten PSA erhobenen Daten seien aber nicht allein für die gesundheitliche Lage der Person aussagekräftig, da Feuerwehrleute beim Brandeinsatz häufig enormen Belastungen ausgesetzt sind, berichtet noch „topeins“. Aus diesem Grund wäre eine Kommunikation zwischen der Feuerwehrfrau und dem Einsatzleiter in diesem Fall sinnvoller für die Interpretation der von den Smartsystemen gemessenen Daten.
Ein weiteres Beispiel findet sich auf der Baustelle: Verknüpft man die Kontrolle von Zutrittsberechtigung mit der Kontrolle, ob die erforderliche PSA getragen wird, können weder Unbefugte noch unzureichend ausgestatte Mitarbeiter die Baustelle betreten. Fehlt einem Mitarbeiter eine der notwendigen Schutzausrüstungen, wird ihm der Zutritt verweigert.
Jedoch: Fragen in Bezug auf die Übertragung, die Verarbeitung und Speicherung der von der smarten Schutzausrüstung gesammelten Daten bleiben offen. „Auf dem Weg in eine smarte Zukunft der PSA werden noch viele Fragen zu beantworten sein. Nicht alles, was machbar ist, hält auch einer ethischen Prüfung stand.“, sagt Prof. Werner.
Der Datenschutz darf nicht außer Acht gelassen werden
Bei der Datenerhebung und- auswertung von Mitarbeiterdaten mithilfe intelligenter PSA soll die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden, berichtet „topeins“. Es dürfen ausschließlich Daten verarbeitet werden, die zweckgebunden sind. Zudem haben die Mitarbeiter die üblichen Rechte, so zum Beispiel das Auskunftsrecht oder das Recht, Korrektur oder Löschung zu beantragen.
Um Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu vermeiden, soll die Datenverarbeitung in Einklang mit den Anforderungen der DSGVO gebracht werden. Dies kann durch Technikgestaltung, datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie Anonymisierung erfolgen, so das Magazin. Zu empfehlen sei außerdem eine Abstimmung der Maßnahmen mit den Datenschutzbeauftragten.
In Kooperation mit den Herstellern wird außerdem geprüft, ob die smarte PSA ethische und DSGVO-relevante Anforderungen erfüllt. „Der Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV arbeitet eng mit der Wissenschaft und mit den Herstellern zusammen. Wir bündeln Expertenwissen und begleiten diese Prozesse intensiv“, äußert sich Prof. Werner.
Höhere Akzeptanz der smarten PSA
Die Innovationen in diesem Bereich haben in den letzten Jahren zu einer höheren Akzeptanz der persönlichen Schutzausrüstung geführt, schreibt das Magazin für Führungskräfte. Die digitale PSA sei moderner und bequemer, was die Mitarbeiter zum Tragen der PSA motiviere. Fragen in Bezug auf den Datenschutz sollten trotzdem nicht außer Acht gelassen werden. „Ich wage die Prognose, dass in wenigen Jahren der Einsatz intelligenter Persönlicher Schutzausrüstungen annähernd so selbstverständlich sein wird wie heute ein Smartphone.“, so Prof. Werner.
Quelle: topeins.dguv.de
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