Wir werden oft gefragt, in welchen Themen eine Firma ihre Mitarbeiter im Bereich Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit unterweisen muss.
Eine allgemeingültige Antwort gibt es allerdings nicht.
Die Themen, in denen unterwiesen werden muss, ergeben sich aus der gesetzlich vorgegebenen Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG und § 3 DGUV Vorschrift 1, vormals BGV A1).
Die Unternehmen sind dazu angehalten, systematisch die Gefährdungen zu identifizieren, denen die Mitarbeiter des Betriebes im beruflichen Alltag begegnen. Hierzu gehören z.B. die Bereiche Hygiene, elektrische Betriebsmittel, Unfallverhütung im Straßenverkehr oder ergonomische Sitzhaltung. Die jeweils speziellen Gefahren sowie die entsprechenden Verhaltensregeln sollten Teil der Unterweisungen sein.
Wir haben alle diese Themen und Gefahren aufgegriffen und unsere Arbeitsschutzunterweisungen dahingehend erstellt.
Somit haben wir Kurse für die Bereiche:
Alles recht easy – mit capitoo!
Weiterführende Links: