Ergeht es der Datenschutzgrundverordnung wie dem berühmten Tiger, der zum großen Sprung ansetzte und als Bettvorleger landete? Das juristische Scharmützel jedenfalls, das die französische Datenschutzbehörde CNIL derzeit gegen den Internetgiganten Google anstrengt, könnte hierüber schon bald Aufschluss geben. Mitte Januar hatten die Franzosen Google mit einer Rekordstrafe in Höhe von 50 Millionen Euro belegt, weil der Suchmaschinenriese angeblich seine Nutzer unzureichend über die Verwertung von Daten informiere. „Die DSGVO zeigt erste Zähne!“, titelte das Internetportal Netzpolitik.org seinerzeit und wusste dabei auch eine Reihe von Experten zu zitieren, die in dem Bußgeld den „Startschuss für eine Welle an Strafen“ gesehen haben wollten. Inzwischen allerdings setzt sich Google zur Wehr und geht offiziell in Berufung gegen die Entscheidung der Franzosen.
Über den Ausgang werden wohl Gerichte befinden müssen. Für hiesige Unternehmen allerdings entscheidend dürften die Mechanismen sein, die im Hintergrund wirken: Die Datenschützer in Paris wurden überhaupt erst auf Google aufmerksam, weil Nichtregierungsorganisationen (NGO) den Datenkraken offensiv die Stirn bieten. Eine dieser NGO, „None Of Your Business“ (NOYB), hatte unmittelbar nach dem faktischen Wirken der EU-DSGVO im Mai 2018 Beschwerde in Frankreich eingereicht. Womöglich kann Google die 50-Millionen-Euro-Strafe abwenden. Damit aber wären die Gefahren für die Wirtschaft noch nicht gebannt. In der Zivilbevölkerung etablieren sich Player, für die die DSGVO ein willkommener Anlass ist, den Umgang mit Daten generell ins Licht der Öffentlichkeit und damit auch in den Blick der Justiz zu zerren.
Quellen:
Netzpolitik
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