Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) formuliert strenge Vorschriften zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Diese gelten sowohl für private Unternehmen, als auch für die Stellen im öffentlichen Sektor innerhalb der EU. Wie muss die öffentliche Verwaltung, die am häufigsten mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt, mit diesen sensiblen Informationen umgehen?
Die Mitarbeiter der öffentlichen Behörden verarbeiten täglich personenbezogene Daten. Namen, Adressen, aktueller Wohnort – das sind nur einige der Informationen, auf die die Behörden und ähnliche Einrichtungen Zugriff haben. Aus diesem Grund ist die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung und der Weitergabe dieser Daten besonders wichtig. Wann dürfen Behörden und andere öffentliche Institutionen personenbezogene Informationen an Dritte weitergeben?
Hier ein Fallbeispiel:
Sie arbeiten im Bürgeramt. Ein Kollege von der Baubehörde bittet Sie um Hilfe. Er braucht Zugriff auf die persönlichen Daten von Herrn Müller, um seinen Bauantrag zu bearbeiten. Wie würden Sie vorgehen? Würden Sie diese vertraulichen Informationen an Ihren Kollegen weitergeben?
Hier gilt die „informationelle Gewaltenteilung“: Personenbezogene Daten sind nicht nur gegenüber nichtstaatlichen Stellen und Personen abzuschotten, sondern auch gegenüber anderen staatlichen Behörden. Die Übermittlung von Daten innerhalb einer Behörde oder zwischen zwei Behörden ist nur dann zulässig, wenn ein Gesetz dies erlaubt.
Dieses und weitere Beispiele zur rechtskonformen Datenverarbeitung in öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen finden Sie in der capitoo Online-Unterweisung „Datenschutz: DSGVO-Schulung in der Öffentlichen Verwaltung“.
capitoo Online-Schulung „Datenschutz: DSGVO-Schulung in der öffentlichen Verwaltung“
Lernen Sie interaktiv, welche Pflichten die Öffentliche Verwaltung in Bezug auf den Datenschutz hat und was Sie als Mitarbeiter einer öffentlichen Institution beim Umgang mit personenbezogenen Daten beachten müssen. Unser Lernangebot richtet sich an alle öffentlichen Verwaltungen des Bundes, der Länder, Kommunen und Gemeinden.