Praktikanten und studentische Mitarbeiter mögen günstige Arbeitskräfte sein, aber an deren Arbeitsschutz darf trotzdem nicht gespart werden.
Das Dezernat für Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln ermittelt nun in einem Fall, bei dem sich ein Praktikant bei einem Arbeitsunfall – glücklicherweise nur leicht – verletzte.
Am 17.12.2018 geriet der Praktikant in der Kölner Oper mit dem Kopf zwischen zwei Bühnenelemente, von denen eines durch einen Kettenzug bewegt wurde.
Die Ermittlungen ergaben, dass für die Maschine für die nach der Betriebssicherheitsverordnung geforderten Prüfungen keine Prüfbescheinigungen eines Sachverständigen vorgelegt werden konnten.
Ferner konnte eine Unterweisung des Praktikanten in dem Umgang mit der Maschine nicht nachgewiesen werden.
Diese Versäumnisse hätten die Sicherheit des Mitarbeiters gefährdet, bemängelt die Behörde.
Quelle:
Express