Nur mal schnell die Mails checken – Arbeiten im Homeoffice

Besonders beim Arbeiten im Homeoffice sind Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz keine Seltenheit. Schnell noch am Abend berufliche E-Mails checken oder nach der Arbeit dem Vorgesetzten eine Nachricht schreiben. Das sind nur zwei Beispiele.

Grundsätzlich ist im Arbeitszeitgesetz eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine Ruhepause von elf Stunden vorgeschrieben. Das heißt: Beginnt der Arbeitstag des Mitarbeiters vor zehn Uhr, darf er um 23 Uhr nicht mehr seine beruflichen E-Mails checken, so das Magazin WirtschaftsWoche. Im Homeoffice wird diese Regelung gerne missachtet.

Das Arbeitsschutzgesetz und dessen Regelungen zum Homeoffice stehen seit Jahren in der Kritik. Laut den Ergebnissen einer Umfrage von Bitkom hat sich jedes vierte Unternehmen gegen das Arbeiten von zu Hause entschieden. Der Grund: das derzeit geltende Arbeitsschutzgesetz. Vor allem zwei Regelungen des im Jahr 1994 eingeführten Gesetzes stellen die größten Hürden dar:

  • „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten“
  • „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben“.

Die Ausnahme bestätigt die Regel

Eine Ausnahme gebe es aber bei den leitenden Angestellten, so das Magazin. Bitkom kritisiert diese Ausnahmefälle mit der Begründung, dass diese nur auf Unternehmen mit Tarifbindung beschränkt sind. Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bernhard Rohleder fordert daher Gesetzänderungen, da das Gesetz „Arbeitnehmer massenhaft ins Unrecht“ setze.

Arbeitsschutz nicht der Grund für wenig Homeoffice

„Das geltende Arbeitszeitrecht bietet in Sachen Flexibilisierung viele Möglichkeiten – teilweise mehr, als es aus Sicht von Sicherheit und Gesundheit wünschenswert wäre“, äußerte sich der Experte von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Frank Brenscheidt. „Dass das Arbeitsschutzgesetz der Grund dafür ist, dass die Unternehmen kein Homeoffice anbieten, möchte ich doch stark bezweifeln“, so Brenscheidt. Der BAuA- Arbeitszeitbefragung 2017 zufolge sind es nur neun Prozent der Beschäftigten, die wegen der fehlenden Erlaubnis des Arbeitgebers nicht zu Hause arbeiten. Die Mehrzahl der Befragten (69 Prozent) gab an, nicht im Homeoffice arbeiten zu wollen, um ihr Arbeits- und Privatleben trennen zu können.

Sowohl die Befürworter als auch die Gegner des Homeoffices vertreten die Ansicht, dass die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer Wert auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften legen sollen, um von diesem Arbeitsmodell profitieren zu können, so „Wirtschaftswoche“.

Quelle: WirtschaftsWoche

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