Das Geldwäschegesetz legt fest, dass Mitarbeiter verschiedener Branchen besondere Sorgfalt und Vorsicht walten lassen müssen, um frühzeitig Verdachtsfälle der Geldwäsche zu erkennen. Daher sind beispielsweise Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren. Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen müssen den zuständigen Behörden gemeldet werden. Das gesetzeskonforme Verhalten Ihrer Mitarbeiter schützt Ihr Unternehmen effektiv vor finanziellen Verlusten und Imageschäden.